AGB´s
Die AGB der Akademie * Allgemeine Geschäftsbedingungen * Stand: 01.04.2009Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des vorliegenden Vertrages mit
ascoach* Coaching-Akademie-Köln.
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Seminare von ascoach sind professionelle Selbsterfahrungs-, Aus-
und Weiterbildungsseminare und dienen der persönlichen oder beruflichen
Weiterentwicklung der Teilnehmer. Sie können eine eventuelle Therapie
nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den
Seminaren teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat
einzuholen.
§ 2 Haftung
1. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen
während der Seminare und haften uneingeschränkt für die durch sie
verursachten Schäden. Insbesondere sind sie in jedem Stadium der
Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass sie
weder sich noch Dritte schädigen.
2. Für Schäden, die auf dem schuldhaften Verhalten der Seminarleiter
oder ihrer Assistenten beruhen und die nicht in der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, findet eine Haftung
nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz statt.
§ 3 Übernachtung und Verpflegung
1. Die Seminargebühren verstehen sich ohne Übernachtung und
Verpflegung. Die Kosten für die Unterbringung werden mit Ausnahme der
Regelungen in Ziff. 2 und 3 direkt vor Ort abgerechnet. Die jeweiligen
Preise entnehmen die Teilnehmer dem Anmeldeformular auf der Homepage
und erhalten sie zusätzlich mit der Seminarbestätigung zugeschickt.
2. Korfu-Seminare werden mit dem Veranstalter TIT Travel direkt abgerechnet.
3. Die Gebühren für die Ausbildung zum Silk-Business-Coach enthalten auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft.
4. Unterkünfte für die Aufstellungs-Seminare und für die
Ausbildungs-Seminare in Köln (Gut Keuchhof) sind von den Teilnehmern
auf eigene Rechnung zu buchen.
§ 4 Anmeldung
Anmeldungen und Stornierungen von Seminarplätzen haben schriftlich
(oder per Email an info@ascoach.de) zu erfolgen. Die unterzeichnete
Anmeldung ist verbindlich.
§ 5 Geheimhaltung
1. Jeder Teilnehmer, ebenso jeder Mitarbeiter von ascoach, verpflichtet
sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und
Informationen, auch und insbesondere bezüglich Dritter, zu bewahren,
die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind.
2. Eine Haftung von ascoach für eine ggf. doch vorgenommene
vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch
Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.
§ 6 Fälligkeit der Seminargebühren
1. Die Seminargebühr wird mit Ausnahme der Regelung in Ziff. 2 vier Wochen vor Seminarbeginn fällig.
2. Bei den Seminaren für systemische Aufstellungen findet die Abrechnung zu Beginn der Veranstaltung statt.
§ 7 Stornierung
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Stornierungen nach erfolgter Anmeldung mit Kosten verbunden sind.
1. Grundsätzlich fällt eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von €
50,00 an, wenn im Fall einer Stornierung der ausscheidende Teilnehmer
ersetzt werden kann.
2. Andernfalls sind
- 20 % der der jeweils gebuchten Veranstaltung zugrunde liegenden
Gebühr zu zahlen bei Absage zwischen dem 28. und dem 15. Tag vor Beginn
des Seminars
- 50% bei Absage ab dem 14. Tag vor Beginn des Seminars bis zum 7. Tag vor Beginn des Seminars
- die volle Kursgebühr bei einer danach liegenden Stornierung oder im Fall des Nichterscheinens zum Seminar
3. Jedem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass
im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten
Gebühren.
4. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus
wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss einem Teilnehmer aus
wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine Verpflichtung unberührt,
den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung
bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht
statt.
5. Ascoach behält sich vor, ein Seminar zu stornieren, wenn sich nicht
genügend Teilnehmer angemeldet haben. Die schon bezahlte Gebühr wird in
diesem Fall vollständig zurück überwiesen. Zu weiteren Zahlungen ist
ascoach in diesem Fall nicht verpflichtet.
§ 8 Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der
sonstigen Vereinbarungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden,
bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt
der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die
Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen
der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.
§ 9 Schriftformklausel
Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich
niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine
etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies
gilt auch für diese Klausel.